Die durch das ReBBZ durchgeführte vertiefende sonderpädagogische Diagnostik und Beratung hat zum Ziel, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine adäquate Teilhabe an Unterricht und Bildung zu ermöglichen. Bei Bedarf wird die fachliche Expertise anderer mit dem Kind befassten Fachleute (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten) hinzugezogen.
In enger Kooperation mit den Lehrkräften, Eltern und den Schülerinnen und Schülern entwickeln wir Gelingensbedingungen für das erfolgreiche Lernen an der Schule. In diesen Prozess haben wir die gesamte Entwicklung des Kindes im Blick.
Die Sorgeberechtigten entscheiden am Ende, welche Schulform ihr Kind besuchen soll: eine allgemeine Schule, die Bildungsabteilung des ReBBZ oder bei Bedarf auch eine spezielle Sonderschule.
Die sonderpädagogische Diagnostik in den allgemeinen Schulen wird von den Fachkräften des ReBBZ unterstützt, z.T. selbst durchgeführt und koordiniert.
Im Hamburgischen Schulgesetz ist in § 12 festgelegt:
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.
Bei der Festlegung des Lernortes sind die Wünsche der Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.