Schulbegleitung

Manche Schülerinnen und Schüler haben aufgrund ihres Verhaltens einen erheblichen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf. Ihre komplexe psychosoziale Beeinträchtigung gefährdet Ihre Bildungsteilhabe.

Für diese Schülerschaft können Schulen im Rahmen der ReBBZ-Beratung Schulbegleitung anfragen.
Aufgrund der Ausprägung und Komplexität ihrer Beeinträchtigung benötigen sie neben der Betreuung durch Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches bzw. therapeutisches Fachpersonal der jeweiligen Schule eine besondere Unterstützung durch eine Schulbegleitung.

Die Schulbegleitung kann das Kind u. a. in folgenden Entwicklungsbereichen unterstützen:

  • Abbau von Rückzugs- und Verweigerungstendenzen
  • Impulskontrolle und -Regulation
  • Konfliktlösungsverhalten
  • Entwicklung von Frustrationstoleranz, Ausdauer und Regelakzeptanz
  • Stärkung von Eigenverantwortung
  • Aufbau von Strukturen.

Die konkreten Aufgabenbereiche und Tätigkeiten werden für den zu betreuenden Schüler bzw. die Schülerin im Förderplan genau beschrieben und dokumentiert.