Schulabsentismus

Wenn Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht verletzen, also unregelmäßig zur Schule kommen oder der Schule fernbleiben, sind in erster Linie die Beratungsdienste der Schulen zuständig.

Wenn Schulen mit ihren eigenen Mitteln nicht erfolgreich sind und sich die Problematik verfestigt, nehmen die Schulen bzw. deren Beratungsdienste Kontakt zur Beratungsabteilung des ReBBZ auf.

Eltern wissen manchmal nicht mehr weiter, wenn ihr Kind nicht zur Schule gehen möchte. Dabei ist es wichtig, dass sie sich möglichst früh an die Beratungsabteilung wenden, denn einerseits sind dann die Aussichten am besten, den Ausstieg aus dem Lernen zu verhindern, andererseits wird auf diesem Wege auch zügig abgeklärt, ob die Schulpflichtverletzung nicht auch ein Indikator für weitergehende andere Schwierigkeiten darstellt.

In vielen Fällen können wir beratend und vermittelnd tätig werden. Wie in allen unseren Beratungen gilt auch hier, dass möglichst alle Beteiligten in den Lösungsprozess eingebunden sein sollten.

Auch das Einbeziehen anderer Institutionen kann manchmal hilfreich sein.