Fachberatung

Fachberatung Kinderschutz

Die Wahrnehmung von Risiken in der Entwicklung von Kindern ist für die betroffenen Lehrkräfte immer mit besonderen emotionalen Belastungen und Handlungsunsicherheiten verbunden.

Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz sind für die Schulen Anforderungen bezüglich einer Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mit Kindern und Eltern -wie bisher nur in der Jugendhilfe- gestellt.

Lehrerinnen und Lehrer haben in Fragen des Kinderschutzes dabei einen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft.

In der Beratungsabteilung des ReBBZ Winterhude sind ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren für Kinderschutz tätig, die Ihnen bei der Verwirklichung des Bundeskinderschutzgesetzes und bei der Einhaltung der Verfahrensschritte beratend zur Seite stehen.
In Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum und der Beratungsstelle Gewaltprävention werden gemeinsam schulische Kinderschutzfachkräfte qualifiziert, fortgebildet und beraten.